Nutzungsbedingungen Lastenrad

Stand: 01.01.2023

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Community-Lastenrad des Regenbogen Potsdam e.V.

Das Vorwort zum Kleingedruckten

Der Regenbogen Potsdam e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Der Regenbogen Potsdam e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke. Unsere Mission mit dem Lastenrad ist es alternative Mobilität in der Stadt ohne Auto zu ermöglichen, Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen von A nach B bringen, einen ökologischen Material-Transport gewährleisten und ein funktionales, umweltfreundliches Transportmittel für ALLE zur Verfügung stellen.

Wir bitten dich als Nutzer:in, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenfahrrad umzugehen, damit es möglichst lange, möglichst vielen Menschen zur Verfügung steht.

Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses solidarische Anliegen unterstützen. 

 

Allgemeines 

Die hier genannten Bedingungen gelten für das Leihen des Community Lastenrades des Regenbogen Potsdam e.V.

Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.

Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Community Lastenrades erklärt sich die Nutzer:in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

Zu keiner Zeit erwerben Nutzer:innen Eigentumsrechte an dem geliehenen Lastenrad oder Zubehör. 

Nutzer:innen sind vertraglich voll verantwortlich und geschäftsfähig.

 

Ausleihe und Rückgabe des Fahrrads

Die persönlichen Daten bei Ausleihanfrage des Lastenrades z.B. über unsere Website sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Bei Beginn der Ausleihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie oder ein Foto vom Personalausweis oder einem anderen Ausweisdokument mit Meldebestätigung erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe vernichtet wird, gemäß den Fristen in der DSGVO.

Sollte ein Versicherungsfall eintreten, wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und gegebenenfalls an beteiligte Behörden weitergegeben.

Vor dem Beginn der Leihe ist das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen von dem oder der ausleihenden Nutzer:in und zuständigen Vertreter:innnen des Regenbogen Potsdam e.V. 

Dieses Vertrags Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe für 5 Jahre aufgehoben. Daten werden anonymisiert für statistische Zwecke erhoben. Alle erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Online Anfrage des Lastenrades auf der Website des Vereins erfolgt unverbindlich und stellt noch keinen Leihvertrag dar.

Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst zustande mit der Nutzer Unterschrift unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an den oder die Nutzer:in.

 

Benutzungsregeln 

Jede:r Nutzer:in ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiter gereicht wird.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzer:in zu prüfen. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden, sondern muss in Pflege. Das Fahrrad wird vom Regenbogen Potsdam e.V. kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Jegliche Weitervermietung durch Nutzer ist nicht gestattet.
Alle Nutzer sind verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und unterwegs aktiv alle geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit den bei der Ausleihe mit allen ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird. Es ist der Nutzer:in untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör muss beim Abstellen und in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. 

Das Fahrrad ist in dem Zustand zurückzugeben, wie es ausgeliehen wurde.

Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzer:innen beseitigt werden.

 

Haftung 

Die Anbieter Haftung für die Nutzung des Fahrrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieter:in oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieter:in beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Nutzer:innen haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzer:in auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Diesen Nutzungsbedingungen ist eine dementsprechende Kostenübersicht beigefügt.
Die Nutzer:innen sind für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle privater Haftpflichtschäden verantwortlich.
Für Schloss und Schlüssel erwarten wir die Hinterlegung einer Kaution.

 

Kontakt 

Sollte es etwas geben, von dem Du als potenzielle Nutzer:in glaubst, dass wir als Anbieter:in dies wissen sollten (z.B. Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier, oder Ähnliches), dann schreib uns eine Mail an: regenbogenpotsdam@web.de. 
Ein letzter Vorbehalt: Die Anbieter:in behält sich vor, ohne äußere Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Kostenübersicht

Das Ausleihen des Community-Lastenrades ist zwar kostenlos, aber an den Kosten für vermeidbare Schäden und Verluste müssen wir euch im Interesse des Projekts und der anderen Nutzer:innen beteiligen. 

Die folgende Liste ist nicht vollständig, sondern soll Anhaltspunkte geben. Die konkreten Kosten können im Einzelfall abweichen. 

  • Verlust des Fahrradschlosses                                   90€
  • Verlust eines Schlüssels                                            20€
  • Verlust der Gummimatten                                          70€
  • Verlust der Abdeckplane                                            45€
  • Verlust der Regenhaube                                           190€
  • Verlust der Sitzkissen                                                 70€
  • Verlust Schutzrand                                                      20€
  • Verlust des Ladegerätes                                           121€
  • Verlust des Akkus                                                      879€
  • Verlust Handyhalterung                                              40€
  • Beschädigung der Transportkiste                           nach Aufwand
  • Verunreinigung der Kiste oder des Rades              nach Aufwand

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